Betreuungsverein

Aufgaben des Betreuungsvereins:

• FÜHREN VON GESETZLICHEN BETREUUNGEN NACH DEM BETREUUNGSGESETZ

Menschen mit einer Erkrankung oder einer Behinderung können nach § 1814 BGB einen Betreuer/eine Betreuerin erhalten, wenn sie zur Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten nicht mehr selbst in der Lage sind.


Ein Betreuer/eine Betreuerin vertritt die Interessen des Betroffenen im Rahmen von gerichtlich festgelegten Aufgabenkreisen, wie zum Beispiel:
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge
- Gesundheitsfürsorge
- Vertretung gegenüber Behörden
- Anhalten und Öffnen der Post


Hierbei hat der Betreuer/die Betreuerin das Wohl und die subjektiven Wünsche des/der Betreuten zu berücksichtigen. Er soll versuchen, den Betroffenen wieder in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten.

 

• UNTERSTÜTZUNG EHRENAMTLICHER GESETZLICHER BETREUER
  UND BETREUERINNEN UND BEVOLLMÄCHTIGTE

- Persönliche Gespräche und Information zu den Aufgaben
  (z.B. Informationen zur Heimunterbringung, Unterstützung bei Antragstellungen,
  Pflichten eines Betreuers, Abfassen von Berichten u.a.)
- Fortbildungsangebote

 

• INFORMATIONEN ZUR VORSORGEVOLLMACHT,
  BETREUUNGSVERFÜGUNG UND PATIENTENVERFÜGUNG

Jeder Mensch kann durch die Folgen eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt seine persönliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit verlieren. Keiner möchte dann auf eine rechtliche Betreuung angewiesen sein.

Daher sollte man rechtzeitig seine persönlichen Wünsche formulieren und festlegen, wer diese Interessen vertreten soll. Dazu bieten wir:

- Vorträge zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  für Gruppen jeglicher Art und jeden Alters
- Individuelle Gespräche zur Information

Entsprechendes Informationsmaterial ist ebenfalls beim Betreuungsverein erhältlich.

 

 

 

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Sozialdienst kath. Frauen e.V.
Geschäftsstelle
Industriestr. 11
96317 Kronach
(auf dem Loewe-Gelände)

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Montag - Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Tel.: 09261/20621

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